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Gesetzliche Schonzeiten: Wann darf ich Bäume fällen oder Büsche entfernen?

  • Autorenbild: BDZ Immobilienservice
    BDZ Immobilienservice
  • 6. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

🌳 Gesetzliche Schonzeiten: Wann darf ich Bäume fällen oder Büsche entfernen?

Ob für den Hausbau, die Gartengestaltung oder die Vorbereitung einer Baumaßnahme: Viele Grundstücksbesitzer stehen irgendwann vor der Frage – Darf ich diesen Baum fällen oder diese Hecke zurückschneiden? 

Die Antwort ist klar geregelt – und Verstöße können teuer werden.


In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Schonzeiten,

erlaubten Maßnahmen und Ausnahmen, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.


📅 Wann gelten gesetzliche Schonzeiten?


Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland eine Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September.


In dieser Zeit ist es verboten,:

  • Bäume außerhalb des Waldes zu fällen

  • Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder Röhrichte stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen

  • Lebensstätten wild lebender Tiere zu zerstören

🕊️ Ziel ist der Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die Sträucher, Büsche oder Bäume als Lebensraum nutzen.


🚫 Was ist während der Schonzeit verboten?

  • Radikalschnitt oder komplette Entfernung von Gehölzen

  • Rodung von Hecken oder Sträuchern

  • Fällen von Bäumen auf privaten oder gewerblichen Grundstücken (außerhalb von Forstflächen)

❗ Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden – je nach Bundesland und Schwere des Eingriffs.


✅ Was ist während der Schonzeit erlaubt?


Schonzeit bedeutet nicht gleich Totalverbot – erlaubt sind:


  • Pflege- und Formschnitte, wenn keine Tiere gestört oder verletzt werden

  • Maßnahmen zur Verkehrssicherung (z. B. Entfernen von Totholz an Straßen oder Wegen)

  • Fällungen mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde

  • Obstbaumschnitt, sofern fachgerecht und außerhalb von Brutstätten


💡 Tipp: Dokumentiere Arbeiten immer mit Fotos – zur Absicherung im Streitfall oder bei Kontrolle.


📝 Wann brauchst du eine Genehmigung?


Eine Genehmigung brauchst du z. B.:

  • wenn du geschützte Bäume fällen willst (Baumschutzsatzung beachten!)

  • bei Eingriffen in Landschafts- oder Naturschutzgebiete

  • für großflächige Rodungen (>2.500 m² je nach Bundesland)

  • bei Baufeldräumungen vor Beginn eines Neubauprojekts


➡️ Der erste Schritt ist immer die Anfrage bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


🏗️ Für Bauherren besonders wichtig


Wer vor dem Hausbau erst roden oder entwidern muss, sollte frühzeitig planen – am besten außerhalb der Schonzeit.


BDZ Immobilienservice übernimmt für dich:

  • Prüfung der Genehmigungslage

  • Einholung von Ausnahmegenehmigungen

  • Gesetzeskonforme Rodung & Entwilderung

  • Vorbereitung deines Grundstücks für Bauprojekte


⏱️ So vermeidest du Verzögerungen und rechtliche Risiken.


📞 Fazit: Rechtzeitig planen, Bußgelder vermeiden


Die gesetzliche Schonzeit schützt wichtige Lebensräume – wer sie ignoriert, riskiert teure Konsequenzen. Daher gilt:


✅ Vorab informieren

✅ Genehmigungen einholen

✅ Auf Profis setzen, wenn du unsicher bist


👉 Du willst Bäume fällen oder ein Grundstück räumen lassen?

📍 Kontaktiere uns – wir helfen dir gerne weiter!

 
 
 

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