Gesetzliche Schonzeiten: Wann darf ich Bäume fällen oder Büsche entfernen?
- BDZ Immobilienservice
- 6. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
🌳 Gesetzliche Schonzeiten: Wann darf ich Bäume fällen oder Büsche entfernen?
Ob für den Hausbau, die Gartengestaltung oder die Vorbereitung einer Baumaßnahme: Viele Grundstücksbesitzer stehen irgendwann vor der Frage – Darf ich diesen Baum fällen oder diese Hecke zurückschneiden?
Die Antwort ist klar geregelt – und Verstöße können teuer werden.
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Schonzeiten,
erlaubten Maßnahmen und Ausnahmen, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
📅 Wann gelten gesetzliche Schonzeiten?
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland eine Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September.
In dieser Zeit ist es verboten,:
Bäume außerhalb des Waldes zu fällen
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder Röhrichte stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen
Lebensstätten wild lebender Tiere zu zerstören
🕊️ Ziel ist der Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die Sträucher, Büsche oder Bäume als Lebensraum nutzen.
🚫 Was ist während der Schonzeit verboten?
Radikalschnitt oder komplette Entfernung von Gehölzen
Rodung von Hecken oder Sträuchern
Fällen von Bäumen auf privaten oder gewerblichen Grundstücken (außerhalb von Forstflächen)
❗ Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden – je nach Bundesland und Schwere des Eingriffs.
✅ Was ist während der Schonzeit erlaubt?
Schonzeit bedeutet nicht gleich Totalverbot – erlaubt sind:
Pflege- und Formschnitte, wenn keine Tiere gestört oder verletzt werden
Maßnahmen zur Verkehrssicherung (z. B. Entfernen von Totholz an Straßen oder Wegen)
Fällungen mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde
Obstbaumschnitt, sofern fachgerecht und außerhalb von Brutstätten
💡 Tipp: Dokumentiere Arbeiten immer mit Fotos – zur Absicherung im Streitfall oder bei Kontrolle.
📝 Wann brauchst du eine Genehmigung?
Eine Genehmigung brauchst du z. B.:
wenn du geschützte Bäume fällen willst (Baumschutzsatzung beachten!)
bei Eingriffen in Landschafts- oder Naturschutzgebiete
für großflächige Rodungen (>2.500 m² je nach Bundesland)
bei Baufeldräumungen vor Beginn eines Neubauprojekts
➡️ Der erste Schritt ist immer die Anfrage bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
🏗️ Für Bauherren besonders wichtig
Wer vor dem Hausbau erst roden oder entwidern muss, sollte frühzeitig planen – am besten außerhalb der Schonzeit.
BDZ Immobilienservice übernimmt für dich:
Prüfung der Genehmigungslage
Einholung von Ausnahmegenehmigungen
Gesetzeskonforme Rodung & Entwilderung
Vorbereitung deines Grundstücks für Bauprojekte
⏱️ So vermeidest du Verzögerungen und rechtliche Risiken.
📞 Fazit: Rechtzeitig planen, Bußgelder vermeiden
Die gesetzliche Schonzeit schützt wichtige Lebensräume – wer sie ignoriert, riskiert teure Konsequenzen. Daher gilt:
✅ Vorab informieren
✅ Genehmigungen einholen
✅ Auf Profis setzen, wenn du unsicher bist
👉 Du willst Bäume fällen oder ein Grundstück räumen lassen?
📍 Kontaktiere uns – wir helfen dir gerne weiter!
Kommentare